Der Rechtsausschuß des KHV-NF
§§ Der Rechtsausschuss §§
Wie im richtigen Leben so entstehen leider auch beim Handballsport hin und wieder Streitigkeiten, die durch eine neutrale Instanz entschieden werden müssen.
In den Satzungen des DHB und des HVSH ist festgelegt, dass diese neutrale Instanz durch einen Rechtswart, bzw. einen Rechtsausschuss wahrgenommen wird. Durch den alljährlich stattfindenen Verbandstag
des Kreishandballverband Nordfriesland werden für diese Aufgaben ein Rechtswart, der zugleich Mitglied des Vorstandes des KHV ist, und Beisitzer gewählt. Derzeit wurden für diese Positionen in
Nordfriesland folgenden Personen gewählt:
Rechtswart: Sönke Zierow, SG Husum-Schobüll
Beisitzer:
Achim Bruns, TSV Garding
Dieter Christiansen, HSG Nord-NF
Ulf Marke, SG Husum-Schobüll
Hauke Widderich, SG Friedrichstadt-Schwabstedt
Sollte es zu einem Rechtsfall kommen, was in Nordfriesland in den letzten Jahren nur selten der Fall war, entscheidet ein sogenanntes Kreissportgericht in der Besetzung mit dem Rechtswart als
Vorsitzenden und 2 zu berufenen Beisitzern. Mitglieder dieses Kreissportgerichtes dürfen in einem Verfahren, in denen sie selbst oder ihr Verein beteiligt sind, nicht mitwirken. Für die
Inanspruchnahme der Rechtsinstanz ist in der Rechtsordnung des DHB in den §§ 15 ff ein bestimmtes Verfahren geregelt. Diese Rechtsordnung ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Seite des HVSH
unter www.handball-sh.de einzusehen.
Falls wirklich einmal ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, sind insbesondere nachfolgende Punkte besonders zu beachten:
Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles wegen Mängel der Spielfläche, der Halle, des Spielballes, sonstiger Spielgeräte und Spielkleidung oder wegen eines spielentscheidenen Regelverstosses des
Schiedsrichters oder des Kampfgerichtes oder einen Ausschluss oder Disqualifikation ( siehe § 22 RO ) müssen binnen 3 Tagen nach dem Spiel eingelegt werden.Andere Einsprüche müssen binnen 14 Tagen
nach dem Spiel, nach der Bekanntgabe oder Zustellung eines Bescheides eingelegt werden.Einspruchsgründe dürfen nur dann Gegenstand eines Verfahrens sein, wenn mit ihnen die Benachteiligung des
Einspruchsführers behauptet wird.
Die Einsprüchsgründe wegen Mängel der Halle etc. müssen vor dem Beginn des Spieles, bei spielentscheidenen Regelverstössen unmittelbar nach dem Spiel einem Schiedsrichter angezeigt und im
Spielbericht vermerkt worden sein.
Die Einspruchsgründe werden nach „Diktat“ durch den Einspruchsführer ( Mannschaftsverantwortlichen ) durch einen Schiedsrichter im Spielbericht vermerkt.
Einsprüche müssen vom Handballobmann oder SG-Leiter und dem 1. Vorsitzenden, bzw. dessen Vertreter unterschrieben sein und sind in 5-facher Ausfertigung dem Rechtswart zuzustellen.
Mit dem Einspruch ist ein Betrag von 40,- € auf das Konto des KHV-NF einzuzahlen, der Zahlungsbeleg ist beizufügen.
Dies sind nur einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen. Für weitere Informationen ist die Rechtsordnung mit dem Zusatz für den HVSH heranzuziehen. Selbstverständlich steht der Rechtswart
auch für eine Beratung gerne zur Verfügung.