Rechtsausschuß für den Spielübergreifenden Spielbetrieb
Regionen Nord + Nordsee
Rechtsinstanz für die in diesen Bestimmungen festgeschriebenen Spielklassen ist Ralf Petersen, Rechtswart des KHV Schleswig.
Bei einem Einspruch gem. § 34 RO/DHB gegen die Wertung eines Spiels bzw. gegen einen Ausschluss (Regel 16:9) oder eine Disqualifikation eines Spielers in den Fällen der Regel 16:6 ist die Ankündigung auf dem Spielbericht zwingend vorgeschrieben. Der/die Schiedsrichter muss/müssen diese unter Angabe des Einspruchsgrundes/der Einspruchsgründe auf dem Spielberichtsbogen notieren. Der Einspruch muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel, wobei der Spieltag nicht mitgerechnet wird, in sechsfacher Ausfertigung beim
Rechtswart des KHV Schleswig
Ralf Petersen, Sperberweg 20 a, 24837 Schleswig , Tel.: 04621 – 51752, e-Mail: ralfpetersensl@msn.com
eingelegt werden.
Wird der Einspruch mit der Post befördert, genügt für die Einhaltung der Frist die rechtzeitige Abgabe bei der Post: hierfür ist der Poststempel maßgebend. Der Einspruch muss einen Antrag enthalten, der eine durchführbare Entscheidung ermöglicht. Er muss bei Vereinen durch ein Vorstandsmitglied und den Handball-Abteilungsleiter, bzw. dessen Vertreter, bei einer SG von einem Vorstandsmitglied eines der Stammvereine und dem Spielgemeinschaftsleiter, bzw. dessen Vertreter, unterschieben werden. Gleichzeitig mit dem Einspruch ist die Einspruchsgebühr von 40 € auf das Konto des KHV Schleswig 61005900 bei der Hypo-Vereinsbank Schleswig-Friedrichsberg BLZ 20030000 einzuzahlen.
Der Nachweis der Einzahlung muss dem Einspruch beigefügt werden.
Einsprüche gegen den Spielplan und die Schiedsrichteransetzungen sind nicht zulässig