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2-G Regel im Handballsport

Liebe Sportfreunde /-innen,
die Gremien der Regionen Nord/Nordsee haben nach der Einführung der flächendeckenden 2-G-Regelung beschlossen, alle Sportlerinnen und Sportler (Jugend und Senioren) zu motivieren, sich weiter gegen das Covid-19-Virus impfen zu lassen. Es kann nicht im Interesse des Handballs sein, dass weiterhin Sportlerinnen und Sportler ohne Impfung am Spielbetrieb teilnehmen. Insbesondere nicht, wenn hierdurch eine Schließung (Lockdown) des gesamten Spielbetriebes droht.


Beschlüsse zum Spielbetrieb:

  1. Spielverlegungen, die auf Grundlage eines nicht hinreichenden Impfstatus eingereicht werden, sind abzulehnen. Als Orientierung gelten hier die aktuellen Bestimmungen des Bundes bzw. der Landesregierung. Die betreffenden Mannschaften müssen ohne die Spielerinnen und Spieler zum Spielort fahren. Sofern die Mannschaft zum Spiel nicht antreten möchte, wird dieses als „schuldhaftes Nichtantreten“ gewertet. Ausnahmen sind hier nicht zulässig. Darüber hinaus fallen Angestellte Trainerinnen und Trainer nicht unter die 3-G Regelung. Die Übungsleiter und Übungsleiterinnen müssen für den Spielbetrieb 2-G erfüllen.“
  2. Sofern sich eine Mannschaft vom Spielbetrieb abmeldet, auf Grundlage eines fehlenden Impfstatus, sind diese als 1. Regelabsteiger zu werten. Ein entsprechender Bescheid wird zwingend erstellt. (=Zurückziehen einer Mannschaft nach Veröffentlichung des Spielplanes)
  3. Sollten die Hygienestandards (Abstandsgebot, Desinfektionsmittel etc.) in den Sporthallen nicht ausreichend sein, kann die Spielleitende Stelle, nach Hinweis durch Vereine, Offizielle (Ableitungsleiter, -vertreter, Jugendwarte etc.) oder Schiedsrichter, ein Heimrechttausch durchführen. In allen Fällen sind Stellungnahmen der Vereine einzuholen. Weiterhin kann eine Spielaufsicht zur Überwachung der Hygienestandards eingesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt der schuldhafte Verein.
  4. Vertragsspielerinnen und Vertragsspieler zählen im „Amateurbereich“ (bis einschließlich 3. Liga) nicht zu den Profis*, so dass hier die gleichen 2-G-Regelungen einzuhalten sind. Verlegungsanträge oder die Erlaubnis zur Teilnahme am Spielbetrieb sind auch hier abzulehnen. Diese Spielerinnen und Spieler - ohne 2-G - können ebenfalls nicht am Spielbetrieb der Region Mitte teilnehmen. Punkt 1 ist hierbei auch anzuwenden. *Definition: Es wird ausschließlich das Arbeitsentgelt durch den Sport bezogen sowie Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft etc.

    Beschlüsse zum Schiedsrichterwesen:
  5. SR-Teams / Einzelschiedsrichter ohne 2-G nehmen nicht am Spielbetrieb der Regionen Nord/Nordsee teil. Eine Teilnahme an SR-Lehrgängen auf der Ebene der Kreishandballverbände (in Präsenz) wird den Sportfreunden ebenfalls untersagt. Durch die „Nicht-Teilnahme“ an einem offiziellen Lehrgang kann die Lizenz nicht verlängert werden.
  6. ZN/S ohne 2-G nehmen nicht am Spielbetrieb der Regionen Nord/Nordsee teil.
  7. Sofern in den örtlichen Hygienekonzepten ein 2-G-Plus (also mit Testung) verlangt wird, sind die Kosten vom Heimverein des jeweiligen SR-Teams / Einzel-SR und des ZN/S-Teams zu übernehmen. Eine Kostenerstattung durch die Regionen Nord/Nordsee ist ausgeschlossen.

Erläuterung zur 2-G-Regelung:
Teilnehmen können Personen, die vollständig geimpft (14 Tage nach der Zweitimpfung) oder genesen sind. Minderjährige, die nicht geimpft aber der regelmäßigen Schultestung unterliegen, zählen zu den Ausnahmen und dürfen ebenso teilnehmen.
Ein nicht geimpfter Jugendlicher, der sich bereits in der Ausbildung befindet und somit nicht der regelmäßigen Schultestung unterliegt, darf nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen – es sei denn, er war an Corona erkrankt und gilt noch offiziell als genesen (bis 6 Monate nach der Erkrankung).
Diese Beschlüsse gelten ab sofort und sind bis auf Weiteres gültig.

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Beschluss_Regionen_Nord-Nordsee_zur_2-G_
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